Moderne Neubausiedlung mit Solarpanels — staatliche Förderung für Lüftungsanlagen

Staatlich gefördert.

Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden vom Staat gefördert. Wir zeigen Ihnen, welche Programme für Sie infrage kommen.

Ihr Weg zur Förderung.

Der Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird als energetische Sanierungsmaßnahme anerkannt. Damit können Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen und günstigen Krediten profitieren. Wir unterstützen Sie dabei — von der Auswahl des richtigen Programms bis zur Antragstellung.

Förderprogramme im Überblick.

KfW-Förderung

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten Sie zinsgünstige Kredite oder Tilgungszuschüsse. Programm 261/262 — Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderhöhe: bis zu 15% Tilgungszuschuss.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik. Dazu gehören Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Antragstellung VOR Beginn der Maßnahme erforderlich.

Regionale Programme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme. In Baden-Württemberg beispielsweise das Programm „Wohnen mit Zukunft“. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten in Ihrer Region.

Häufige Fragen zur Förderung.

Grundsätzlich können Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen Förderungen beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist und die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird.

Ja. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Erst nach der Bewilligung dürfen Sie den Auftrag erteilen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.

Die Förderhöhe hängt vom Programm und der Maßnahme ab. Als Richtwert: Bei der BEG-Förderung über die KfW sind bis zu 15% der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss möglich. Bei einem OXXIFY-System für ein Einfamilienhaus kann das mehrere hundert Euro bedeuten.

Für die KfW-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (dena-gelistet) Pflicht. Für BAFA-Einzelmaßnahmen ist dies nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Wir können Ihnen qualifizierte Berater in Ihrer Region vermitteln.

Wir beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die eigentliche Antragstellung erfolgt durch Sie oder Ihren Energieberater direkt beim Fördermittelgeber (KfW oder BAFA).

Lassen Sie sich beraten.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Kontaktformular.

Haben Sie noch Fragen, wünschen Sie eine unverbindliche Beratung oder möchten Sie die Details eines Auftrags mit unseren Experten besprechen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.