Förderung für dezentrale Lüftung 2026: Welche Zuschüsse gibt es?

Für eine dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung gibt es 2026 einen staatlichen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Das BAFA fördert die Anlage als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % iSFP-Bonus über einen individuellen Sanierungsfahrplan — also bis zu 20 %. Alternativ läuft die Lüftung über einen KfW-Kredit (261/262), wenn sie Teil einer Effizienzhaus-Sanierung ist. Die wichtigste Regel gleich vorweg: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wer zuerst bestellt und dann beantragt, verliert die Förderung.

Wir bei impruf entwickeln und bauen dezentrale Lüftungsgeräte seit 2015 — deshalb kennen wir die technischen Anforderungen, die über eine Förderung entscheiden, aus erster Hand. Dieser Ratgeber erklärt, welche Programme es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und worauf es bei der Antragstellung ankommt.

Ist dezentrale Lüftung überhaupt förderfähig?

Grundsätzlich ja. Die BEG unterscheidet nicht zwischen zentraler und dezentraler Lüftung — entscheidend ist nicht die Bauart, sondern die Technik. Gefördert werden Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, die bestimmte Effizienzwerte erreichen. Eine dezentrale Anlage, die diese Werte erfüllt, ist damit genauso zuschussfähig wie ein zentrales System mit Kanalnetz.

Der Vorteil dezentraler Geräte im Bestand liegt auf der Hand: Sie kommen ohne aufwendige Luftkanäle aus und lassen sich raumweise nachrüsten — oft in wenigen Stunden pro Wand. Ob ein konkretes Gerät die Förderbedingungen erfüllt, hängt aber von seinen geprüften Kennwerten ab. Deshalb gilt: Ob und welche impruf-Geräte die technischen Voraussetzungen im Förder-Sinn erfüllen, prüft Ihr Fachpartner oder Energieberater anhand der aktuellen Datenblätter — ein pauschales „ist gefördert" gibt es bei keinem Hersteller seriös.

Wie viel Förderung gibt es 2026?

Für Lüftung im Bestandsgebäude ist der übliche Weg die BEG-Einzelmaßnahme (BEG EM) über das BAFA:

BausteinHöheBedingung
Basis-Zuschuss15 %Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, technische Mindestwerte erfüllt
iSFP-Bonus+5 %Maßnahme ist Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans
Summebis zu 20 %je nach Maßnahme und Nachweis

Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Kosten — dazu zählen neben dem Gerät auch Einbau, Inbetriebnahme und die nötige Fachplanung. Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit gedeckelt: auf 30.000 € je Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan auf 60.000 €. Daraus ergibt sich — je nach anerkannten Kosten — ein Zuschuss von bis zu rund 4.500 € (ohne iSFP) bzw. bis zu rund 12.000 € (mit iSFP-Bonus) je Wohneinheit.

Das iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein Sanierungsplan, den ein Energieberater für Ihr Gebäude erstellt. Setzen Sie eine darin empfohlene Maßnahme um, gibt es die zusätzlichen 5 %. Der Plan lohnt sich meist schon deshalb, weil er die Reihenfolge sinnvoller Sanierungsschritte klärt.

Wichtig: „15 % + 5 %" ist die Obergrenze, kein garantierter Betrag. Wie viel am Ende ausgezahlt wird, hängt von den anerkannten Kosten und dem geführten Nachweis ab.

Welche technischen Voraussetzungen muss die Anlage erfüllen?

Hier liegt der Kern — und der häufigste Irrtum. Entscheidend ist nicht die Marketing-Zahl „bis zu 92 % Wärmerückgewinnung", sondern ein normativer Kennwert, der Ventilator- und Elektronikleistung einrechnet. Für die BEG-Förderung muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreichen:

  • Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 % bei einer spezifischen Leistungsaufnahme ≤ 0,45 W/(m³/h)oder
  • Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 % bei ≤ 0,35 W/(m³/h).

Dazu kommt: Das Gerät muss zum Einbauzeitpunkt die Ökodesign-Anforderungen (ErP) erfüllen, und ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss eingebunden sein. Weil der geforderte Wärmebereitstellungsgrad ein anderer Messwert ist als die höchste Herstellerangabe, ist der belegte Nachweis je Gerät ausschlaggebend. Genau diesen Abgleich übernimmt Ihr Fachpartner oder Energieberater vor der Antragstellung.

BAFA oder KfW — was passt zu meinem Vorhaben?

Die Faustregel richtet sich nach dem Umfang Ihrer Maßnahme:

BAFA / BEG EinzelmaßnahmeKfW 261/262
Wofüreinzelne Lüftungsanlage im BestandLüftung als Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus
Artdirekter Zuschusszinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe15 % (+5 % iSFP)Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe
EEE nötigjaja

Kurz: Rüsten Sie nur die Lüftung nach, ist die BAFA-Einzelmaßnahme der direkte Weg. Sanieren Sie Ihr Haus umfassend auf einen Effizienzhaus-Standard, läuft die Lüftung als Teil des Gesamtpakets über die KfW. Welcher Weg für Sie günstiger ist, rechnet der Energieberater durch — beide Programme lassen sich nicht doppelt für dieselbe Leistung nutzen.

Wie beantrage ich die Förderung richtig?

Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Halten Sie sich an diese Schritte:

  1. Energieberater / Energieeffizienz-Experte einbinden. Er prüft die Technik, erstellt bei Bedarf den iSFP und begleitet den Antrag.
  2. Antrag stellen — vor jeder Auftragsvergabe. Der Förderantrag beim BAFA (bzw. bei der KfW) muss eingereicht sein, bevor Sie den Liefer- oder Montagevertrag verbindlich abschließen. Ein rechtlich bindender Auftrag vor Antragstellung führt in der Regel zum Ausschluss.
  3. Bewilligung abwarten, dann beauftragen und einbauen lassen.
  4. Nachweise einreichen (Fachunternehmererklärung, Rechnungen) und Zuschuss anfordern.

Genau deshalb steht die wichtigste Regel dieses Ratgebers so weit oben: Erst Antrag, dann Auftrag.

Hilft mir der Fachpartner oder Energieberater dabei?

Ja — und in vielen Fällen ist er sogar Pflicht. Für die BEG braucht es einen Energieeffizienz-Experten, dessen Honorar für Planung und Baubegleitung anteilig mitgefördert wird. Er übernimmt den Teil, den kein Hersteller pauschal beantworten kann: Er gleicht die geprüften Gerätekennwerte mit den aktuellen Förderbedingungen ab, klärt die richtige Programm-Wahl und sorgt für die korrekte Reihenfolge von Antrag und Auftrag.

Unsere Aufgabe als Hersteller ist es, dafür die belastbaren Datenblätter zu liefern. Den Fördernachweis für Ihr konkretes Gebäude führt der Fachpartner.

Stand Juli 2026. Förderprogramme und -sätze können sich kurzfristig ändern; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen von BAFA und KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Förder- oder Energieberatung.

Häufige Fragen zur Förderung dezentraler Lüftung 2026

Über die BEG-Einzelmaßnahme des BAFA gibt es 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % über den iSFP-Bonus — also bis zu 20 %. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt (30.000 €, mit iSFP 60.000 €), sodass sich ein Zuschuss von bis zu rund 4.500 € bzw. mit iSFP bis zu rund 12.000 € ergibt. Die genaue Summe hängt von den anerkannten Kosten und dem geführten Nachweis ab.

Ja. Der Förderantrag muss eingereicht sein, bevor Sie einen verbindlichen Liefer- oder Montagevertrag abschließen. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert in der Regel den Anspruch. Das ist der häufigste Fehler bei der Lüftungsförderung.

Sie braucht Wärmerückgewinnung mit einem Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80 % bei höchstens 0,45 W/(m³/h) — oder mindestens 75 % bei höchstens 0,35 W/(m³/h). Zusätzlich muss das Gerät die Ökodesign-Anforderungen erfüllen. Den Nachweis führt der Energieberater je Gerät.

Für die BEG-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Er prüft die Technik, erstellt bei Bedarf den individuellen Sanierungsfahrplan und begleitet den Antrag. Sein Honorar ist anteilig förderfähig.

Nein. Die 15 % Basisförderung gibt es auch ohne iSFP. Der Sanierungsfahrplan bringt lediglich die zusätzlichen 5 % und ordnet Ihre Sanierungsschritte sinnvoll. Ob er sich lohnt, klärt der Energieberater.

Nicht doppelt für dieselbe Leistung. Für eine einzelne Lüftungsanlage im Bestand nutzen Sie die BAFA-Einzelmaßnahme; ist die Lüftung Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus, läuft sie über den KfW-Kredit 261/262. Der Energieberater sagt Ihnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben günstiger ist.

Lüftung nachrüsten und Förderung sichern?

Sie überlegen, Ihre Räume mit dezentraler Lüftung nachzurüsten, und wollen die Förderung optimal nutzen? Sprechen Sie mit einem impruf-Fachpartner. Er prüft gemeinsam mit Ihrem Energieberater, welche unserer Geräte die technischen Voraussetzungen erfüllen, und begleitet Sie durch die richtige Reihenfolge von Antrag und Auftrag — damit der Zuschuss nicht an einer Formalie scheitert.

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